Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Swiss Remarketing AG – Verkauf
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Swiss Remarketing AG, Bahnhofstrasse 66, 5605 Dottikon (nachfolgend „Swiss Remarketing“) regeln sämtliche Rechte und Pflichten der Geschäftsbeziehungen von Swiss Remarketing zu ihren Kunden für den Verkauf von Waren. Zwischen Swiss Remarketing und ihren Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der bei Warenbestellung oder Vertragsschluss aktuell geltenden Fassung.
Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Swiss Remarketing geschäftliche Beziehungen pflegt. Diese AGB und die Liefer- und Zahlungsbedingungen können von Zeit zu Zeit Anpassungen erfahren.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zur ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Swiss Remarketing. Der Kunde bestätigt bei einer Warenbestellung und/oder bei Vertragsschluss, diese AGB einschliesslich Liefer- und Zahlungsbedingungen, umfassend anzuerkennen.
2 Angebote von Swiss Remarketing
Sämtliche Angebote von Swiss Remarketing sind freibleibend und nicht als verbindliche Offerte zu verstehen. Prospektmaterial und die Websites von Swiss Remarketing beinhalten Informationen über Produkte.
Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Swiss Remarketing bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann Swiss Remarketing weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.
3 Preise
Die Preisangaben sind, wenn nicht anders vermerkt, ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer, jedoch mit allfälliger vorgezogener Recyclinggebühr (VRG) und Urheberrechtsabgabe.
Allfällige Versandkosten werden, wo nicht anders vorgesehen, zusätzlich verrechnet und sind durch den Kunden zu bezahlen.
Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann Swiss Remarketing Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen. In den Verkaufspreisen sind keine Beratungs- und Supportdienstleistungen inbegriffen.
4 Vertragsabschluss
Die Angebote von Swiss Remarketing stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Produkte zu bestellen. Mit der Bestellung, inklusive der Annahme dieser AGB, gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Getätigte Bestellungen sind für den Kunden verbindlich.
Der Vertrag über ein Warenkauf kommt zustande, sobald Swiss Remarketing eine Annahmeerklärung versendet, worin der Versand der bestellten Produkte bestätigt wird und der gesamte Kaufpreis vom Kunden bezahlt wurde.
Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellten Waren nicht oder nicht vollständig geliefert werden können, ist Swiss Remarketing berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei Swiss Remarketing eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden innert nützlicher Frist zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Swiss Remarketing ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet.
5 Zahlungsmöglichkeiten
Beim Warenkauf stehen dem Kunden die von Swiss Remarketing angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Swiss Remarketing kann auch Vorauszahlung oder einen Kostenvorschuss verlangen.
Swiss Remarketing behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen.
Nach Ablauf der von Swiss Remarketing angegebenen Zahlungsfrist, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Swiss Remarketing kann bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie eine Mahngebühr von maximal CHF 120.— pro Mahnung erheben.
6 Lieferung, Prüfpflicht, Mängelrüge und Rücksendung
Die Lieferungen werden per Post, Kurierdienst oder per Camion an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse versandt. Erfüllungsort ist der Sitz von Swiss Remarketing. Mit dem Versand gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Allfällige Transportschäden hat der Kunde direkt der Post, dem Kurierdienst oder dem betreffenden Transportunternehmen zu melden.
Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann Swiss Remarketing den Vertrag nach einer Rüge-Mitteilung per E-Mail an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für welche Swiss Remarketing Gewähr leistet, unverzüglich per E-Mail an Swiss Remarketing zu melden.
Rücksendungen an Swiss Remarketing erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die Waren originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem ausgefüllten Rücksendeformular (RMA-Formular) von Swiss Remarketing (Download auf www.swissremarketing.com) und dem Lieferschein an die von Swiss Remarketing angegebene Rücksendeadresse zu retournieren.
Ergibt sich bei der Prüfung durch Swiss Remarketing, dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann Swiss Remarketing die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.
7 Gewährleistung
Swiss Remarketing bemüht sich, Waren und Refurbished IT-Hardware in einwandfreier Qualität zu liefern. [Bei Refurbish Ware ist stets zu bedenken, dass es sich bei den von Swiss Remarketing gekauften Geräte teilweise um gebrauchte Occasions-TI-Hardware Geräte handelt.] Entsprechend gewährleistet Swiss Remarketing, dass die Ware einer der üblichen und altersentsprechenden Abnutzung entspricht und einen entsprechenden Zustand aufweist, jedoch stets für den bestimmungsgemässen Gebrauch funktionstauglich ist.
Bei Waren mit Herstellergarantie, gelten die Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Die einzelnen Voraussetzungen und Ansprüche können auf der Support-Website des betreffenden Herstellers eingesehen werden.
Es liegt im Ermessen von Swiss Remarketing, auf die Gewährleistung direkt oder indirekt zu reagieren. Die Reparaturen werden durch den Hersteller Service-Partner/Dienstleister durchgeführt, es besteht keinen Anspruch auf eine Ersatzgeräte, einen direkten Ersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises.
Allfällige zusatzkosten die durch Reparaturen (auch während der gesetzlichen Garantiefrist) anfallen, werden durch Swiss Remarketing nicht übernommen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Im Übrigen übernimmt Swiss Remarketing bei umgehend gerügten Mängeln Refurbish Ware während einer Frist von 8 Tagen seit dem Lieferdatum die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des vom Kunden erworbenen Gegenstandes. Es liegt im Ermessen von Swiss Remarketing, die Gewährleistung durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Rücksendungen an Swiss Remarketing haben stets originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem ausgefüllten Rücksendeformular (RMA-Formular) von Swiss Remarketing (Download auf www.auctionline.ch) und dem Lieferschein und/oder der Rechnung an Swiss Remarketing zu erfolgen.
Von der Gewährleistung werden die normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind, nicht erfasst. Ebenso wird die Gewährleistung für Verbrauchs- und Verschleissteile (z.B. Batterien, Akkus, etc.) wegbedungen.
Für installierte Software (OS Operation System/Betriebssystem) und herstellerspezifische Geräte-Treiber leistet Swiss Remarketing keinen Support und ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Für Support-Anfragen wenden Sie sich an die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Webseiten.
8 Haftung
Swiss Remarketing schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen Swiss Remarketing und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Swiss Remarketing haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden und von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
9 Weitere Bestimmungen
Swiss Remarketing behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.
Für die gerichtliche Beurteilung sämtlicher Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Swiss Remarketing sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von Swiss Remarketing zuständig. Es steht Swiss Remarketing jedoch frei, den Kunden bei jedem anderen Gericht zu belangen.
Dottikon, 1. Juli 2020